Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Zahnarzt Dr. med. dent. Hodawandkhani
Angestellte Zahnärztin Frau Dr. Bolle
Angestellte Zahnärztin Frau Dr. Shakeri
Angestellter Zahnarzt Herr Bajram
Angestellter Zahnarzt Herr Dr. K. Hess
Angestellter Zahnarzt Herr Dr. Best
Angestellte Zahnärztin Frau Hodzic
Angestellte Kinderzahnärztin Frau Nesterov
Angestellter Zahnarzt Herr Dr. B. Tonguc
Approbation und Staat der Verleihung der Berufsbezeichnung:
Die Berufsbezeichnung „Zahnarzt” wurde Herrn Dr. Hodawandkhani in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die Approbationsurkunde wurde ausgestellt durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung des Landes Rheinland-Pfalz.
Zuständige Kammer: Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH)
Kammerzugehörigkeit
Landeszahnärztekammer Hessen
Rohnestraße 4
60528 Frankfurt am Main
www.lzkh.de
Aufsichtsbehörde
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Postfach 2913
65019 Wiesbaden
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen
Geltendes Berufsrecht abrufbar unter: www.lzkh.de
+ Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
+ Gebührenordnung für Zahnärzte
+ Berufsordnung für hessische Zahnärztinnen und Zahnärzte
+ Hessisches Heilberufsgesetz
Berufshaftpflichtversicherung:
DentAssec GmbH
73239 Kirchheim/Teck
Paradiesstr. 1
Gültigkeitsbereich: deutschlandweit
Realisierung Website
Unternehmensberatung
CUM MEDICO | Lensing Consulta
www.cum-medico.de
Design & Umsetzung
Designagentur Digital & Wiesen
www.digitalundwiesen.de
Webbetreuung & SEO
Webdesign & Onlinemarketing hatzak
www.hatzak.de
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Information zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Die Landeszahnärztekammer Hessen hat eine Schlichtungs- und Gutachterstelle eingerichtet, die von Patientinnen und Patienten bei Zweifeln an der Richtigkeit zahnärztlicher Leistungen angerufen werden kann. Obgleich die Teilnahme für mich als Zahnarzt freiwillig ist, stelle ich mich auf Ihren Wunsch hin auch einem solchen Verfahren.
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