Der jährliche Stempel im Bonusheft sichert den Bonus
Wer gesetzlich krankenversichert (GKV) ist und regelmäßig zum Zahnarzt geht kann evtl. am Ende des Jahres das ein oder andere Weihnachtsgeschenk mehr kaufen. Denn ein lückenlos geführtes Bonusheft ist bares Geld wert. Und Sie wollen doch bestimmt nichts verschenken, oder?
Der jährliche Stempel im Bonusheft sorgt dafür, dass die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnersatz die Behandlungskosten höher bezuschusst. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der festgelegten Kosten. Bei regelmäßiger Führung eines Bonushefts steigt der Anteil nach 5 Jahren auf 70 Prozent und nach 10 Jahren auf 75 Prozent.
ACHTUNG: Bei einer größeren Lücke heißt es leider „zurück auf Los“! Wer die regelmäßige Vorsorge einmal unterbricht, muss leider wieder von vorne anfangen und verliert seinen Bonusanspruch. Denken Sie daher unbedingt an Ihren jährlichen Vorsorgetermin, sichern Sie sich Ihren Bonus und vereinbaren Sie einen Kontrolltermin in den kommenden Wochen.
Hinweis zum Bonusheft der GKV:
Ein Bonusheft bekommt man ab dem 12. Lebensjahr. Kinder und Jugendliche müssen bis zum 18. Lebensjahr zweimal im Jahr zur Kontrolle, wenn sie den Bonus haben wollen. Erwachsene nur einmal.
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